Kosten

Es handelt sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten der Finanzierung einer Therapie:

Kostenerstattungsverfahren bei einer gesetzlichen Krankenversicherungen. Weitere Informationen zur Kostenerstattung erhalten Sie hier 

.

Private Krankenversicherungen übernehmen häufig die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Psychotherapiestunden. Sind Sie nun Mitglied einer privaten Krankenversicherung, wäre es sinnvoll, sich zeitnah mit dieser in Verbindung zu setzen. Je nach Versicherungsvertrag gibt es unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Kostenübernahme für Psychotherapie. Klären Sie daher bitte vorher mit Ihrer Versicherung ab, welche Kosten durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind (Anzahl der Sitzungen, Honorarhöhe) und welches Prozedere notwendig ist (z.B. Bericht an den Gutachter).

Selbstzahler: Selbstverständlich können Sie die Psychotherapie selbst bezahlen. Das Behandlungshonorar von 92,50 € pro Therapiestunde (Dauer 50 Minuten) unterliegt der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Orientierungsgespräch: Ich biete grundsätzlich ein Orientierungsgespräch im Umfang von 50 Minuten an. In diesem Gespräch biete ich Ihnen unter anderem Orientierungshilfen, welche Möglichkeiten der Therapie es gibt. Auch kann ich diagnostisch einschätzen, welche Therapieform in Ihrem Fall angezeigt wäre. Bitte beachten Sie, dass dieses Orientierungsgespräch von Ihnen zunächst selbst finanziert werden muss, dabei orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Sollten Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden, könnte das Orientierungsgespräch einer der maximal fünf probatorischen Sitzungen entsprechen.